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   BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 1090/78   

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https://dejure.org/1981,21091
BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 1090/78 (https://dejure.org/1981,21091)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1981 - 5 AZR 1090/78 (https://dejure.org/1981,21091)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 1090/78 (https://dejure.org/1981,21091)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 Sa 2070/16

    Arbeitsvertrag - Vertragsschluss - Form - Annahme

    Dabei gilt die Beweislast des Schuldners nicht nur für die Leistung selbst sondern auch dafür, dass die Leistung vollständig war (zur grundsätzlichen Beweislast: BAG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 1090/78 - juris; BGH, Urteil vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 135/04 - NJW-RR 2007, 705).
  • LAG Hamm, 29.08.2006 - 9 Sa 2273/05

    Keine Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Erfüllungseinwandes bei wechselndem

    Vorauszuschicken ist, dass den Beklagten die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Arbeitslohnforderung trifft (grundlegend: BGH, Urteil v. 27.02.1975, III ZR 9/73, WPM 75, 593 und BGH, Urteil v. 17.10.1996, IX ZR 293/95, MDR 1997, S. 193 und BAG, Urteil v. 25.02.1981, 5 AZR 1090/78 zu II. 1. der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2010 - 11 Sa 245/10

    Beweislast des Schuldners für die Erfüllung einer Arbeitsentgeltforderung

    Dabei gilt die Beweislast des Schuldners nicht nur für die Leistung selbst sondern auch dafür, dass die Leistung vollständig war (zur grundsätzlichen Beweislast BAG v. 25.02.1981 - 5 AZR 1090/78 - zu II., 1. der Gründe, zitiert nach JURIS, vgl. BGH v. 17.01.2007 - VIII ZR 135/04 - BB 2007, 736 ff., LAG Hamm v. 29.08.2006 - 9 Sa 2273/05 - zitiert nach JURIS).
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